LEISTUNGEN

Wir sind für Sie da!

Durch die Zusammenarbeit mit der worXgroup betreiben Sie für Ihr Unternehmen oder für die Arbeit in ihrem Projekt aktive Planung für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Berater, Partner und Arbeitsschutzmanager für Ihren Betrieb und ihr Projekt und nehmen alle ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und professionell wahr.

Die worXgroup bietet Ihnen die Zusammenarbeit bei der Schaffung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation an und unterstützt ihr Projektgeschäft im Bereich der gesamte HSE Arbeit von der Planung bis zur Fertigstellung ihres Projektes, um Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Abläufe und Strukturen zu integrieren.

Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen im Bereich HSE Management vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sichere Arbeitsplätze und gesunde Mitarbeiter sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen. worXsafety kümmert sich um alle Belange hinsichtlich der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen und auf Ihren Baustellen.

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen

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Kostbares Kapital schützen

Der Betriebsarzt ist für alle Belange rund um den Gesundheitsschutz zuständig. Er berät sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer, führt Untersuchungen durch und achtet auf die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für Betriebe, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren und damit in die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Sichere Arbeitsplätze und gesunde Mitarbeiter sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen. worXsecure kümmert sich auch um alle Belange hinsichtlich der Arbeitsmedizin in Ihrem Unternehmen.

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel, Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Bearbeitung von arbeitsphysiologischen, -psychologischen, -hygienischen und sonstigen ergonomischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmusses, der Arbeitszeit und der Pausenregelung
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsplatzumgebung
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Beantwortung von Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Beobachtung der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
  • Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA – Sitzungen)
  • Untersuchung der Ursachen von evtl. Arbeitsunfällen und Vorschlägen zur Gefahrenabwehr
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung (Ergonomie am Arbeitsplatz, Heben und Tragen usw.)
  • Gesundheitsschutz

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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach BaustellV
  • Erarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)
  • Baustellenvorankündigung/Die Vorankündigung einer Baumaßnahme hat durch den Bauherrn spätestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu erfolgen. Hierbei helfen wir Ihnen
  • Baubetreuung während der Planungsphase ( Beratung bei arbeitsschutzrelevanten Belangen)
  • Baubetreuung in der Ausführungsphase
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Baustellenbegehungen mit ausführlicher Dokumentation  Koordination nach Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ nach § 4 ArbSchG
  • Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage / Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten

Wir betreuen Unternehmen hinsichtlich der Einrichtung von Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung und stellen Projektmitarbeiter im Bereich Brandschutz.

Für den Brandschutz sind in Unternehmen, bei Bauvorhaben und Veranstaltungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften,  behördlicher Auflagen oder der erstellten Risikobewertung oder der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im Brandschutz erforderlich:

Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller. Arbeitgeber, Unternehmer oder Projekt- und Bauleitung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele.

Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben des Brandschutzmanagement, sollten Unternehmen zur Beratung einen Brandschutzexperten hinzuziehen oder sogar nach Rechtslage bestellen.

Diese Aufgabe übernehmen wir als externer Dienstleister für Sie.

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Das Explosionsschutzdokument beschreibt die angemessenen Vorkehrungen, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage bildet der § 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn der Betreiber einer Anlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung) ermittelt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, dann hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. Bei der Beurteilung müssen die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens einer gefährlichen EX-Atmosphäre, die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Explosion berücksichtigt werden.

Bei der Dokumentation muss dann nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.

Das Explosionsschutzdokument ist vom Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen, vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen.

Aus dem Explosionsschutzdokument müssen hervorgehen:

  • die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
  • Aufführung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern
  • Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)§5 und Anhang 3 BetrSichV
  • Einhaltung der Mindestanforderungen nach Anhang 4 der BetrSichV.

Die Form des Explosionsschutzdokumentes ist nicht vorgeschrieben. Zum Explosionsschutzdokument können alle relevanten Dokumente hinzugefügt werden, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind: Gefahrstoffkataster, Betriebsanleitungen der eingesetzten Geräte nach ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG, Betriebsanweisungen, organisatorische Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

Wir betreuen Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung  gemäß Gefahrstoffverordnung.

Dies beinhaltet  folgende Leistungen:

  • Sicherheits-und Gefährdungsanalysen
  • Berechnung der erforderlichen Löschmitteleinheiten
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung

Kleine Schritte mit großer Wirkung

Anwesenheit im Betrieb ist nicht gleichzusetzen mit gesund und leistungsfähig! Sichere Arbeitsplätze und gesunde Mitarbeiter sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen. worXsecure kümmert sich auch um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter.

Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und ein optimal ausgestatteter Arbeitsplatz: Diese Faktoren steigern die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und erhalten deren Gesundheit. Für immer mehr Unternehmen spielt daher die Gesundheitsförderung eine entscheidende Rolle. Denn sie können nur von gesunden und leistungsfähigen Mitarbeitern profitieren.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und deren „Fitness“ zu verbessern. Wir bieten Ihnen:

  • Beratungen und Schulungen, z.B. zu den Themen gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Hautschutz, Heben und Tragen, Lärm, Nacht- und Schichtarbeit, Entspannungstechniken und Rückengesundheit, Ernährung
  • die Durchführung von Gesundheitsaktionen, Informationsveranstaltungen und Gesundheitstagen

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HSE (Health, Safety, Environment) ist einer der wichtigsten Themen im Industrie- und Handwerksbereich.

Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Baustellenerfahrungen aus zahlreichen nationalen und internationalen Projekten.

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Wir betreuen Unternehmen hinsichtlich der Einrichtung von Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung.

Dies beinhaltet natürlich auch das Notfallmanagement, in welchem wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

Notfälle sind Ereignisse, die in der Regel plötzlich und unvorhersehbar auftreten und ein hohes Schadenspotential beinhalten. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen – zum Beispiel Brandschutz und Erste Hilfe, die vorrangig dem Personenschutz dienen, unterstützt ein strukturiertes Notfallmanagement sämtliche Aktivitäten, die geeignet sind, negative Konsequenzen für ein Unternehmen zu minimieren.

Viele Unternehmen und Organisationen sind auf Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen nicht vorbereitet. Es ist generell sinnvoll, sich auf derartige Ereignisse vorzubereiten. Denn durch die Natur und durch Menschen verursachte Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen sind Risiken mit besonderer Dimension. Bedroht sind nicht nur Anlagen, Einrichtungen und sonstige Werte, sondern auch Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Funktionsfähigkeit des betrieblichen Ablaufs.

Wenn doch etwas passiert, sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vorbereitet sein. Dafür sorgt eine gute Notfallorganisation. Die Notfallorganisation setzt sich zusammen aus Ereignisvorsorge und Ereignisbewältigung. Ihre Mitarbeiter und Kollegen wissen, wie sie in einem Notfall zu handeln haben, damit die Folgeschäden möglichst gering gehalten werden. Es entsteht keine Panik, da jeder weiß, was zu tun ist. Die Führungskräfte reagieren besonnen und entscheiden klar.

Neben dem oben genannten Personenschutz (Erste Hilfe Brandschutz etc.) erhält die technische Risikobewertung (Know-how-Verlust, extreme Naturereignisse, Abhängigkeiten, Produktmängel etc.) eine grundlegende Rolle zugeschrieben. Zusammen mit dem Krisenmanagement, Umwelt– und Datenschutzmanagement bildet es das Betriebssicherheitsmanagement.

 

Der Arbeitsunfall und die Unfallanalyse

Ein Arbeitsunfall bringt je nach Schwere viel Aufregung ins Unternehmen und den Führungsverantwortlichen schlaflose Nächte. Der Geschäftsführer oder Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle und Wegunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu einer ärztlichen Versorgung kam oder der Mitarbeiter länger als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Mit der Unfallanzeige müssen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert werden. Dies gilt auch im Fall eines Arbeitsunfalls, wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation die alternative bedarfsorientierte Betreuung gewählt hat (Unternehmermodell).

Zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung und Anlassbetreuung des Unternehmens durch die Betriebsmedizin und der Arbeitssicherheit gehört die Untersuchung von melde- und nicht-meldepflichtigen Ereignissen (Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle).

Unser Praxistipp!

Häufig ist der »erste« Arbeitsunfall, auch der »erste« Kontakt mit Technischen Aufsichtsbeamten der Unfallversicherungsträger, der Gewerbeaufsicht oder der Polizei. Informieren Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) nicht erst mit der Unfallanzeige (§ 193 SGB VII Abs. 5) sondern unmittelbar nach Ihrer Kenntnisnahme über das Ereignis. Ihre FaSi kann vor Ort wertvolle Hinweise und Indizien für ihr eigenes Gutachten aufnehmen und das weitere Vorgehen mit der Polizei und Gewerbeaufsicht besprechen.

Das können wir Ihnen anbieten

Im Falle eines Arbeitsunfalls unterstützen Sie unsere Fachkräfte bei der Unfallaufnahme und Unfallanalyse. Auf Ihren Wunsch stehen wir auch den ermittelnden Behörden (Gewerbaufsicht, Poilzei, Unfallversicherungsträger) als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Unfallaufnahme
  • Unfallanalyse
  • Schnittstelle für die Behörden
  • Krisenintervention für die beteiligten Mitarbeiter
  • Notfall-Management

Die Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) ist neben der Unterstützung und Beratung des Unternehmers bzw. des Arbeitgebers auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, auch betriebsspezifische Lösungen für Ihr Unternehmen entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeitet und umzusetzen.

Hier kommen auch die Pflichteübertragungen des Unternehmers zum tragen.

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