BRANDSCHUTZSEMINARE

Betrieblicher Brandschutz

Die Brandgefahr in Unternehmen, Behörden und Institutionen ist eine ernst zu nehmende Bedrohung für Leib und Leben, aber auch für den Fortbestand eines Unternehmens. Dieser Gefahr kann unter anderem durch eine sinnvolle Ausbildung des Personals wirksam begegnet werden. Unter Umständen entstehen nicht ersetzbare Verluste an Leben und Gesundheit. Die Einbuße an Produktivität ist immer mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden verbunden.

Die gezielte Ausbildung des betrieblichen Personals minimiert das Risiko einer Brandentstehung und reduziert den Schaden im Brandfall durch die frühe Einleitung von richtigen Maßnahmen.

Das Seminargebiet „Brandschutz“ bietet Leistungen zur präventiven Brandverhütung und zur Einleitung von Selbsthilfemaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für externe Kunden an.

Die durchgeführten Seminare und Lehrgänge können grundsätzlich individuell gestaltet werden.

Folgende Seminare und Lehrgänge bietet wir Ihnen nach Bedarf und Absprache an:

  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
  • Fortbildung für Brandschutzbeauftragte
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
  • Kurzseminar Betrieblicher Brandschutz – mit oder ohne Löschübung
  • Räumungsübungen für Betriebe und Institutionen

 

Zielgruppen sind unter anderem zum Beispiel Beschäftigte von Industriebetrieben oder Pflegepersonal aus Wohnheimen und Krankenhäusern. Die Schulungen können sowohl am Standort der worXcoaching, als auch bei Ihnen vor Ort stattfinden. Wir bieten grundlegende praktische Übungen und Trainings an so wie auch spezifische auf Ihr Unternehmen abgestimmte Ausbildungsinhalte.

Beispielseminar 1:

Brandschutzhelfer gemäß der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Die Schulung gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ 

Gemäß Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sorgen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. „konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten“ (ASR A2.2, 1).

Sie fordert, dass der Arbeitgeber „eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.“ (ASR A2.2, 6.2). Mindestens 5 % der Mitarbeiter eines Betriebs müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern, damit Sie alle Forderungen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ erfüllen.

Das Seminar beinhaltet die qualifizierte theoretische und praktische Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer.

Fordern Sie noch heute unser unverbindliches Angebot an.