BRANDSCHUTZMANAGEMENT

Nur einige Beispiel aus dem breiten Spektrum der Aufgaben im Brandschutzmanagement:

Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon,
  • den Verlauf der Flucht- und Rettungswege,
  • die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • die Lage der Brandschutzeinrichtungen,
  • die Lage der Sammelstellen,
  • den Standort des Betrachters

Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die Flucht- und Rettungspläne sind in allen Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten (z.B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen). Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z.B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien).

Beschäftigte über die Flucht- und Rettungspläne informieren ist Aufgabe des Arbeitgeber, sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren.

Bei diesen und folgenden Aufgaben unterstützen wir sie!

  • Sicherheits-und Gefährdungsanalysen
  • Berechnung der erforderlichen Löschmitteleinheiten
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Alarm-/Evakuierungsübungen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen und Alarmplänen
  • Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen
  • Unterweisung zu Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz
  • Beratung zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • Stellung von Brandschutzbeauftragten
  • Industriebaurichtlinie,
  • Sonderbaurichtlinie,
  • Vorgabe im Brandschutzkonzept oder der brandschutztechnischen Stellungnahme
  • Betriebs oder Ortsbegehungen
  • Schriftliche Zusammenfassung inkl. Bilderdokumentation.
  • Entwickeln von Maßnahmen nach betrieblichen Gegebenheiten.
  • Nachgespräche der entwickelten Maßnahmen mit den Betriebsangehörigen, Vorgesetzten.
  • Schriftliche Zusammenfassung und  Dokumentation für die Betriebsleitung.
  • Teilnahme an den Arbeitssicherheitsausschusssitzungen.
  • Jahresabschlußbericht.
  • Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096.
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen nach DIN ISO 23601
  • Durchführung von Evakuierungsübungen.
  • Durchführung von Ablöschübungen am Gerät 
  • Erstellung von Brandschutkonzepten
  • Brandschutzschulungen, z.B. von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern.

 

Für nähere Informationen und Anfragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Schulungsangebote finden Sie unter worXcoaching