BRANDSCHUTZEXPERTEN

Brandschutzbeauftragter

Wir stellen einen Brandschutzbeauftragten der für Ihr Unternehmen oder ihr Projekt die entsprechenden Aufgaben übernimmt. Gerne unterstützen wir auch Ihren Brandschutzbeauftragten bei der Umsetzung seiner Aufgaben.

Durch die turnusmäßigen Begehungen unserer Experten entlasten wir vorhandene Personalressourcen. Gleichzeitig erfüllen Sie somit Ihre Obliegenheiten und erhalten regelmäßig einen aktuellen Stand über die brandschutztechnische Situation.

Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

Für Sonderbauten reichen die üblichen Vorschriften der Bauordnung häufig nicht aus, da diese Bauten aufgrund ihrer Nutzungsart, Gebäudegröße oder hoher Personenzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Hier ist der Entwurfsverfasser, der Fachplaner Brandschutz in der Pflicht, in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes nach § 14 MBO zu belegen.

Fachbauleitung Brandschutz

Der Fachbauleitung Brandschutz kommt bei der mängelfreien Erstellung eines Gebäudes eine zunehmend höhere Bedeutung zu. Die Vielzahl an Bauprodukten und Bauarten bedingen ein umfassendes Wissen über die Anforderungen für einen korrekten Einbau, so dass sich der Bauüberwacher/Objektbetreuer in der brandschutztechnischen Umsetzung unterstützen lassen sollte. Es ist unstrittig, dass sich die Ausführungsqualität sowie die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionssicherheit von Brandschutzmaßnahmen weiter verbessern muss.

Der „Fachbauleiter Brandschutz“ verfügt über die brandschutztechnische Kenntnisse zur gewerkebezogenen Bauleitung für die Begleitung, Prüfung und Dokumentation der Umsetzung des Brandschutznachweises.

Prüfungen in der Brandschutztechnik

Brandschutztechnische Einrichtungen im Betrieb müssen regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Unsere Fachkräfte haben die notwendige Sachkunde für die Tätigkeit als Befähigte Person im Brandschutz auf folgenden Gebieten:

  • Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore
  • Fachkraft für Feststellanlagen
  • Befähigte Person für die Überprüfung von Brandschutzklappen
  • Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen
  • Befähigte Person für die Überprüfung natürlicher Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
  • Sachkundiger für Brandabschottungen
  • Befähigte Person für die Überprüfung von Wandhydranten

 

Bitte beachten Sie auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung an Befähigte Personen.