Betriebssicherheit

Unternehmer und Führungskräfte die ihren Pflichten, die sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen und/oder nach Gesetzeslage haben, nicht nach, so liegt ein Verstoß vor. Steht dieser Verstoß in einem direkten Zusammenhang mit einem Schadensereignis, sehen Sie sich einem eventuellen Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können, nach genauer Prüfung durch die Behörden und Institutionen, für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden. Jeder Unternehmer und die durch Ihn beauftragten Angestellten, haben dafür Sorge zu tragen, dass alle betrieblichen Prozesse störungsfrei ablaufen. Dies schließt den Bereich Arbeit Gesundheit und Umwelt, mit ein. Unterweisungen und Schulungen zählen aus diesem Grund zu den unerlässlichen organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Schadensfällen und die dadurch nach sich ziehenden Rechtsfolgen.

Unter dem Seminarblock Betriebssicherheit, haben wir die im Gesetzestext genannten Begriffe als Seminarthema herausgestellt, da diese

Auswahl sich um die Verantwortung der Unternehmer und Führungskräfte im Betrieb und damit verbundene Rechte und Pflichten der Beteiligten dreht.

  • Die Gefährdungsbeurteilung
  • Die Betriebssicherheitsverordnung
  • Die Betriebsanweisung
  • Der  Sicherheitsbeauftragte

 

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