ERSTE HILFE

worXrescue steht Ihnen als Unternehmer, Veranstalter, Bauherr zur Seite, um Ihnen und ihren Mitarbeitern das Wissen zur Umsetzung und Ausübung der Ersten Hilfe im Notfall nahe zu bringen.

Ihnen stehen sachkundige und erfahrene Experten in der Vermittlung und Ausführung als Ausbilder und Ansprechpartner zur Verfügung. 

worXrescue bereitet Sie in seinen Lehrgängen auf Situationen vor, in denen Sie auf ihrer Arbeitsstelle aber auch im privaten Umfeld Erste Hilfe leisten müssen. Anhand von zahlreichen Beispielen aus dem Alltag erlernen Sie die einzelnen Maßnahmen mit interessantem Hintergrundwissen sowie praktischen Übungsmaßnahmen.

Da die Mitarbeiter von worXrescue über ein profundes Hintergrundwissen verfügen, ist auch die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe arbeitsplatzbezogen realisierbar. Um die Sicherheit in ihrem Betrieb, auch in Schule oder Kita oder auf Veranstaltungen zu gewährleisten, damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden.

Unsere Kurse sollen Ihnen und ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erlernen, zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.  

Unsere Ausbilder sind erfahrene Mitarbeiter und Kollegen aus der Praxis, die ihre Aufgaben Ziel orientiert und fachlich sicher vermitteln. 

Kursdauer - 9 Unterrichtsstunden á 45 min = Ein-Tageskurs  -    z.B. von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Erste Hilfe Ausbildung für betriebliche Ersthelfer

Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

„Richtig handeln können – Ein sicheres Gefühl!“ Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Beruf und Freizeit.

Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  

Gib hier deine Überschrift ein

Themen und Anwendungen:

  • Notfälle bei Diabetes (Zuckerkrankheit)
  • Schlaganfall
  • Atemnot
  • Herzinfarkt
  • Knochenbrüche nach Stürzen
  • Vermittlung und Üben der aktuellen Stabilen Seitenlage
  • Hilfe bei Verbrennungen und Verbrühungen
  • Absetzen eines Notrufes
  • Sinn und Zweck eines Funkfingers (Hausnotruf)

Erste Hilfe am Kind

Themen und Anwendungen:

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen:

  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter
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Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.

Erste Hilfe Fortbildung (BG)

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Es wird jedoch jedem empfohlen, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

Kostenübernahme

Wir sind mit unseren Partnern durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.